Umregistrierung von Schutzdokumenten in der Moldawischen Dniestr-Republik

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Am 23. Juli 2003 hat der Präsident der Moldawischen Dniestr-Republik einen Ukas Über die Umregistrierung von Schutzdokumenten des gewerblichen Rechtsschutzes unterschrieben. Der Ukas tritt einen Monat nach der Unterschrift in Kraft, also am 23. August 2003. Die entsprechende Ausführungsverordnung - und ohne die hat der Ukas keinen Sinn - ist allerdings noch nicht vom Justizministerium bestätigt worden. Die Ausführungsverordnung beginnt wie üblich mit der Definition der verwendeten Begriffe angefangen mit "Behörde", "Ukas", "Umregistrierung", "Schutzrechtsinhaber", "DVü", "MMA". Eine Umregistrierung kann z.B. dann erfolgen, wenn ein Markeninhaber von ausländischen Marken seine Marke in der Moldawischen Dniestr-Republik unter Beanspruchung der Priorität umregistrieren will.

Auch die inländischen Inhaber von gewerblichen Schutzrechten können diese umregistrieren, allerdings nur, falls deren Laufzeit noch nicht abgelaufen ist. Auch ausländische Inhaber von Marken oder Herkunftszeichen, deren Laufzeit ebenfalls nicht abgelaufen ist, können diese umregistrieren lassen.

Reichen mehrere Inhaber ausländischer Registrierungen ein Gesuch ein, so gilt das Prinzip, wer zuerst kommt gewinnt, unabhängig von den Prioritäten der ausländischen Schutzrechte. Mit anderen Worten, wenn der jüngste Inhaber zuerst kommt, bekommt er den Schutz. Es gibt aber noch keine schriftlichen Erläuterungen und ob es diese überhaupt geben wird, ist fraglich.

Die Anträge müssen auf Russisch gestellt werden. Die Priorität der ausländischen Registrierung wird eingetragen. Hat der Antragsteller Schutzrechte in mehreren Ländern, so wird die Priorität des Gegenstandes anerkannt, den der Schutzinhaber angibt. Es kann jedoch ein Vorbenutzungsrecht für einen inländischen Benutzer anerkannt werden.

Die Verordnung ist dann aufgeteilt in zwei Paragraphen, nämlich "Inländer" und "Ausländer".

Bei den Erfindungen können solche umregistriert werden, die nach dem 1. Januar 1992 in den GUS-Staaten erteilt worden sind. Die Patente erhalten dann die Priorität der GUS-Anmeldungen. Von da an wird auch die Laufzeit berechnet. Das Gleiche gilt auch für Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster sowie Selektionserfindungen.

Bei Marken betrifft dies Marken, die in der Moldawischen Republik nach dem 1. Januar 1992 eingereicht worden sind. Diese können auf die Moldawische Dniestr-Republik umregistriert werden, d.h. die Schutzrechte erhalten dann die Priorität der Moldawischen Marke. Hier findet auch keine Laufzeitverschiebung statt.

Inhaber von Schutzrechten in der Moldawischen Republik von der sich die Moldawischen Dniestr-Republik abgespalten hat und die nach dem 1. Januar 1992 eingereicht worden sind, erhalten Schutz in der Moldawischen Dniestr-Republik durch Umregistrierung. Der Schutz wird gewährt für den Rest der Laufzeit bis zum Ende. Dies betrifft auch die internationale Registrierung.

Es gibt eine vereinfachte Umregistrierung, wobei nach der Formalprüfung die entsprechenden Schutzrechte erteilt werden. Die Anträge sind kostenpflichtig.




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