23-04-2026 16:26
von Ute Gimbel

Russland - Markenrecht – Verwendung der russischen Sprache auf Beschilderungen

Zum 1. März 2026 ist eine Änderung des russischen Verbraucherschutzgesetzes in Kraft getreten, wonach alle "öffentlichen Informationen", d.h. alle Informationen, die "für die öffentliche Information von Verbrauchern" bestimmt sind und durch den Hersteller oder Verkäufer in öffentlich zugänglichen Bereichen oder in öffentlich zugänglicher Form, d.h. beispielsweise auf Schildern, Außenflächen oder auch in den Medien bereitgestellt werden, zwingend in russischer Sprache zu erfolgen haben. Eine Ausnahme gilt lediglich für Firmennamen, eingetragene Marken und andere Kennzeichen. Diese dürfen weiterhin NUR in einer ausländischen Sprache verwendet werden. Alle anderen Informationen müssen zumindest zweisprachig sein.

Bisher galt dies nur für bestimmte Angaben in Bezug auf Waren und Dienstleistungen, wie z.B. Herstellerangaben oder Angaben zu Eigenschaften der Produkte, die in russischer Sprache anzugeben waren.

Zum 1. März 2026 wurde diese Regelung im Verbraucherschutzgesetz weiter verschärft, indem eine weitere Kategorie von Informationen eingeführt wurde, die nun ebenfalls zwingend in russischer Sprache anzugeben sind. Es handelt sich um sogenannte "öffentlichen Informationen", welche definiert sind als alle Informationen, die "für die öffentliche Information von Verbrauchern" bestimmt sind, also durch den Hersteller oder Verkäufer in öffentlich zugänglichen Bereichen oder in öffentlich zugänglicher Form, d.h. beispielsweise auf Schildern, Außenflächen oder auch in den Medien bereitgestellt werden. Die zusätzliche Verwendung weiterer Sprachen ist jedoch freigestellt. Eine Ausnahme gilt für Firmennamen, eingetragene Marken und andere Kennzeichen.

Es empfiehlt sich daher, Slogans oder andere Aufschriften, die nicht in russischer Sprache verwendet werden sollen, als Marke anzumelden, da weitere Gesetzesverschärfungen nicht ausgeschlossen sind, jedoch eingetragene Marken und ähnliche Kennzeichen von solchen Regelungen bisher stets ausgenommen waren.

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