12-03-2022 12:27
von Willi Fast

Ukraine-Russland-Krise - AKTUELLES - Erklärung hinsichtlich der Einhaltung der Sanktionen gegen Russland

Auf Russlands Konflikt mit der Ukraine hat die internationale Staatengemeinschaft mit Empörung und Entsetzen reagiert, und die EU, das Vereinigte Königreich und die USA haben unter anderem eine Reihe von Wirtschaftssanktionen gegen Russland verhängt. In diesem Zusammenhang möchten wir Folgendes mitteilen.

 

Wir verfolgen die internationalen Reaktionen auf die aktuelle Krise sehr aufmerksam. Die von der internationalen Staatengemeinschaft verhängten Sanktionen und sonstigen Beschränkungen der Wirtschaftsbeziehungen mit Russland und Belarus werden von uns nach bestem Wissen und Gewissen und mit der größtmöglichen Sorgfalt eingehalten.

Die bisher verhängten Sanktionen richten sich nicht gegen den IP-Sektor an sich. Die Sanktionen betreffend den Zahlungsverkehr zwischen der EU (bzw. den USA, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, Japan usw.) und Russland bzw. Belarus wurden bisher nur gegen bestimmte russische Banken verhängt. Wir versichern Ihnen hiermit, dass wir keine Geschäftsbeziehungen mit einer dieser Banken unterhalten und keinen Zahlungsverkehr über Banken abwickeln, die auf der Sanktionsliste der EU und/oder anderer Länder stehen.

Alle Zahlungen unserer Kanzlei nach Russland wurden und werden über eine europäische Bank abgewickelt. Bis jetzt werden die Amtsgebühren beim Russischen Patentamt und beim Eurasischen Patentamt von unseren russischen Kollegen in gewohnter Weise eingezahlt. Sollten sich in Zukunft Änderungen ergeben, z.B. sollte die Zahlung von Amtsgebühren an das Russische Patentamt nicht mehr möglich oder nicht mehr zulässig sein, werden wir Sie umgehend informieren. Das Eurasische Patentamt ist eine internationale Organisation, die keinen Sanktionen der internationalen Gemeinschaft unterliegen sollte und auch keinen von der russischen Regierung ergriffenen Gegenmaßnahmen ausgesetzt sein sollte. Sollte dennoch der Fall eintreten, dass die Zahlung von Amtsgebühren an das Eurasische Patentamt über unser Moskauer Büro nicht mehr möglich wäre, könnten solche Zahlungen von außerhalb der Russischen Föderation, d.h. von jedem Mitgliedsstaat der Eurasischen Patentorganisation aus, getätigt werden. Auch die Verfolgung anhängiger eurasischer Anmeldungen und die Betreuung von eurasischen Patentportfolios könnte von jedem Mitgliedsstaat der Eurasischen Patentorganisation aus erfolgen.

 

Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und Sie informieren, sobald uns neue Informationen vorliegen.

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